Abrechnung
Pflegeversicherungsleistungen
Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten, um, die Leistungen der Pflegeversicherung für die Alltagshilfe und Betreuung einzusetzen.
Je nach Pflegegrad haben Sie verschiedene finanzielle Optionen. Genehmigte Krankenfahrten können mit uns über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag steht jedem mit einem anerkannten Pflegegrad zu (§ 45b SGB XI). 125 € im Monat bzw. 1500 € im Jahr können Sie für die Unterstützung im Alltag nutzen.
Als zweckgebundene Sachleistung wird der Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet; eine Erstattung erfolgt nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Nicht ausgeschöpfte Leistungen aus dem Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni in Anspruch nehmen.
Über eine Abtretungserklärung können Sie uns ermächtigen, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung zu gehen.
Pflegesachleistungen / Umwandlungsanspruch
Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad.
Wir informieren Sie gerne über die Pflegesachleistungen bei den unterschiedlichen Pflegegraden und geben Ihnen Tipps zur Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Ihre Alltagshilfe. Dies gilt ab Pflegegrad 2 bis 5.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden, noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber.
Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.
Wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen, erfahren Sie, sobald Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Glücklich in die Zukunft
Wir von MiDa-Alltagshilfe wollen Sie auf Ihrem Weg begleiten. Manchmal brauch es nur etwas Hilfe und Gesellschaft, um weiterhin selbstständig im Eigenheim zu bleiben. Wir sind für Sie da. Wichtig zu wissen ist, dass wir keine Reinigungsfirma im traditionellen Sinne sind, sondern uns ganzheitlich den verschiedensten Bedürfnissen von Senioren*innen widmen. Dazu gehört, neben vielen anderen Dingen, natürlich auch die Hauswirtschaft. Die Aufgaben, die wir übernehmen können, sind so vielfältig wie die Menschen, die wir betreuen.