Abrechnung

Pflegeversicherungs­leistungen

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten, um, die Leistun­gen der Pflegeversicherung für die Alltagshilfe und Betreuung einzusetzen.

Je nach Pflegegrad haben Sie verschiedene finanzielle Optionen. In Zukunft können auch genehmigte Krankenfahrten mit uns über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steht jedem mit einem anerkannten Pflegegrad zu (§ 45b SGB XI). 125 € im Monat bzw. 1500 € im Jahr können Sie für die Unterstützung im Alltag nutzen.

Als zweckgebundene Sachleistung wird der Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abge­rechnet; eine Erstattung erfolgt nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Nicht ausgeschöpfte Leistungen aus dem Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni in Anspruch nehmen.

Über eine Abtretungserklärung können Sie uns ermächtigen, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung zu gehen.

Pflegesachleistungen / Umwandlungs­anspruch

Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesach­leis­tungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflege­grad.

Wir informieren Sie gerne über die Pflegesach­leistungen bei den unterschiedlichen Pflege­graden und geben Ihnen Tipps zur Kombi­nations­leistung aus Pflegegeld und Pflegesach­­leistungen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Ihre Alltagshilfe. Dies gilt ab Pflegegrad 2 bis 5.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden, noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber.

Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stunden­weise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.

Wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatz­pflege übernehmen, erfahren Sie, sobald Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Glücklich in die Zukunft

Wir von MiDa-Alltagshilfe wollen Sie auf Ihrem Weg begleiten. Manchmal brauch es nur etwas Hilfe und Gesellschaft, um weiterhin selbstständig im Eigenheim zu bleiben. Wir sind für Sie da. Wichtig zu wissen ist, dass wir keine Reinigungsfirma im traditionellen Sinne sind, sondern uns ganzheitlich den verschiedensten Bedürfnissen von Senioren*innen widmen. Dazu gehört, neben vielen anderen Dingen, natürlich auch die Hauswirtschaft. Die Auf­gaben, die wir übernehmen können, sind so vielfältig wie die Menschen, die wir betreuen.